Eine Berliner Geschichte - Wie Polizei und Feuerwehr zu ihrem Blaulicht kamen.


Das Blaulicht, wie wir es heute von Polizei und Feuerwehr kennen, wurde zwar nicht in Berlin erfunden – aber in Berlin offiziell eingeführt und standardisiert.

Das moderne Blaulicht für Polizei und Feuerwehr wurde in Deutschland 1938 eingeführt, und Berlin spielte dabei eine zentrale Rolle. Schon 1937 war das Blaulicht als optisches Warnsignal in der Straßenverkehrsordnung verankert. Doch erst ein Runderlass vom 7. Mai 1938 führte ein einheitliches blaues Kennlicht für Polizei und Feuerlöschpolizei ein.

Dieser Erlass kam vom „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“, dessen Behördenstruktur in Berlin angesiedelt war. Es war die erste verbindliche Einführung in Preußen/Deutschland – mit Berlin als Verwaltungszentrum.

Warum Blau? Ganz einfach: Rot, Gelb und Grün waren schon für Ampeln vergeben.


Das allseits bekannte „Tatü‑Tata“ aus dem Martinshorn wurde zeitgleich eingeführt.

Der Name „Martinshorn“ kommt nicht von einem Martin, sondern von der Firma Max B. Martin, die das Signalhorn damals herstellte – und deren Modell im Erlass sogar namentlich genannt wurde.

Es gab einen akustischen Vorläufer

1910 gab es ein erstes akustisches Signal, das für Fahrzeuge des Kaisers vorgeschrieben war. Es war noch kein Polizeisignal. 1928 führte die Polizei eine Fanfare ein, als Warnsignal für Überfall- bzw. Schnell-Patrouillenwagen der Polizei. 1932 entwickelte die Firma Martin bereits ein Horn, das später als Sondersignal genutzt wurde und 1938 erstmals gesetzlich verbindlich wurde.

Seit den 1930er Jahren ist „Martin-Horn“ eine geschützte Wortmarke. Daher wäre die korrekte Schreibweise eigentlich „Martinhorn“, aber die umgangssprachliche Form „Martinshorn“ hat sich durchgesetzt.

Ein Stück Technikgeschichte, das bis heute täglich in Berlin zu hören ist. Text und Foto: Klaus Tolkmitt

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