Eine Berliner Geschichte - Wie Polizei und Feuerwehr zu ihrem Blaulicht kamen.
Das Blaulicht, wie wir es heute von Polizei und Feuerwehr kennen, wurde zwar nicht in Berlin erfunden – aber in Berlin offiziell eingeführt und standardisiert.
Das moderne Blaulicht für Polizei und Feuerwehr wurde in
Deutschland 1938 eingeführt, und Berlin spielte dabei eine zentrale Rolle.
Schon 1937 war das Blaulicht als optisches Warnsignal in der
Straßenverkehrsordnung verankert. Doch erst ein Runderlass vom 7. Mai 1938
führte ein einheitliches blaues Kennlicht für Polizei und Feuerlöschpolizei
ein.
Dieser Erlass kam vom „Reichsführer SS und Chef der
Deutschen Polizei“, dessen Behördenstruktur in Berlin angesiedelt war. Es war
die erste verbindliche Einführung in Preußen/Deutschland – mit Berlin als
Verwaltungszentrum.
Warum Blau? Ganz einfach: Rot, Gelb und Grün waren
schon für Ampeln vergeben.
Das allseits bekannte „Tatü‑Tata“ aus dem Martinshorn wurde zeitgleich eingeführt.
Der Name „Martinshorn“ kommt nicht von einem Martin, sondern
von der Firma Max B. Martin, die das Signalhorn damals herstellte – und deren
Modell im Erlass sogar namentlich genannt wurde.
Es gab einen akustischen Vorläufer
1910 gab es ein erstes akustisches Signal, das für Fahrzeuge
des Kaisers vorgeschrieben war. Es war noch kein Polizeisignal. 1928 führte die
Polizei eine Fanfare ein, als Warnsignal für Überfall- bzw.
Schnell-Patrouillenwagen der Polizei. 1932 entwickelte die Firma Martin bereits
ein Horn, das später als Sondersignal genutzt wurde und 1938 erstmals
gesetzlich verbindlich wurde.
Seit den 1930er Jahren ist „Martin-Horn“ eine geschützte
Wortmarke. Daher wäre die korrekte Schreibweise eigentlich „Martinhorn“, aber
die umgangssprachliche Form „Martinshorn“ hat sich durchgesetzt.
Ein Stück Technikgeschichte, das bis heute täglich in Berlin
zu hören ist. Text und Foto: Klaus Tolkmitt


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